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DER BUNDESRAT SCHLÄGT LEICHTE ANPASSUNG DER VERSORGUNGSGEBIETE VON LOKALRADIOS UND REGIONALFERNSEHEN VOR

DER BUNDESRAT SCHLÄGT LEICHTE ANPASSUNG DER VERSORGUNGSGEBIETE VON LOKALRADIOS UND REGIONALFERNSEHEN VOR

08.09.2021 Der Bundesrat schlägt vor, die Versorgungsgebiete für Lokalradios und Regionalfernsehen leicht anzupassen. "Er orientiert sich dabei an der historisch gewachsenen Situation", heisst es in der entsprechenden Medienmitteilung. In jedem Versorgungsgebiet soll es einen Service-public-Veranstalter für Radio und Fernsehen geben, der dafür mit Geldern aus der Radio- und Fernsehabgabe unterstützt wird. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. September 2021 die Vernehmlassung zu den neuen Versorgungsgebieten eröffnet.


Mit Blick auf die anstehende Neukonzessionierung des regionalen Service public ab 2025 und als Folge der technologischen Entwicklungen hat der Bundesrat die Versorgungsgebiete für Lokalradios und Regionalfernsehen angepasst.

Mit der Vernehmlassungsvorlage schlägt er neu 20 Versorgungsgebiete für kommerzielle Lokalradios vor (bisher 12), zehn für komplementäre, nicht gewinnorientierte Lokalradios (bisher 9) und 13 für Regionalfernsehen (unverändert). In jedem dieser Gebiete soll eine Konzession mit Leistungsauftrag erteilt werden. Lokalradio und Regionalfernsehen, die den damit verbundenen Service-public-Auftrag erfüllen, haben im Gegenzug Anspruch auf Erträge aus der Radio- und Fernsehabgabe.

Mehr:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85027.html

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