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FÖRDERBEITRÄGE FÜR THURGAUER KULTURSCHAFFENDE IM JAHR 2022

FÖRDERBEITRÄGE FÜR THURGAUER KULTURSCHAFFENDE IM JAHR 2022

12.11.2021 Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Sie haben zum Ziel, professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen zu unterstützen. Im Jahr 2022 können insgesamt sechs Förderbeiträge zu je 25'000 Franken vergeben werden.


Foto: © https://twitter.com/Kanton_Thurgau

Die Beiträge sollen im Sinne eines Stipendiums einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen. Sie werden an Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, die "durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen und konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können".

Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Thurgau haben oder einen engen persönlichen Bezug zum Kanton aufweisen.

In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury bestehend aus den Fachreferentinnen und -referenten des Kulturamts und weiteren Fachpersonen über die einzelnen
Anträge. Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtigt.
Die Förderbeiträge werden an einer öffentlichen Veranstaltung im Juni 2022 überreicht.

Die Ausschreibungsunterlagen können auf der Homepage www.kulturamt.tg.ch abgerufen werden. Eingabeschluss ist der 31. Januar 2022 (Datum des elektronischen Posteingangs).

tg

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