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CORONAVIRUS: WEITERE ÖFFNUNGSSCHRITTE IN DER SCHWEIZ, DIE GANZ BESONDERS AUCH DIE KULTUR BETREFFEN

CORONAVIRUS: WEITERE ÖFFNUNGSSCHRITTE IN DER SCHWEIZ, DIE GANZ BESONDERS AUCH DIE KULTUR BETREFFEN

23.06.2021 Ab Samstag, 26. Juni 2021, werden die Massnahmen gegen das Coronavirus in der Schweiz stark reduziert und vereinfacht. Der fünfte Öffnungsschritt beinhaltet u.a.:


- Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben und Restaurantterrassen wird aufgehoben. 

Die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gelten jedoch weiterhin: wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, soll eine Maske getragen werden. In Innenbereichen gilt grundsätzlich weiterhin eine generelle Maskenpflicht, wenn nicht kontrolliert werden kann, wer schon geimpft oder genesen ist.

- Freizeitbetriebe können ihre Kapazität voll ausnutzen. Einzig an Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt eine Beschränkung auf zwei Drittel der Kapazität.

- In Restaurants wird die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch aufgehoben. In Innenbereichen gilt wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation, der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden. Die Kontaktdaten müssen weiterhin erhoben werden, es reicht allerdings ein Kontakt pro Gruppe. Auch die Maske ist weiterhin zu tragen, ausser wenn die Gäste am Tisch sitzen. In Aussenbereichen wird die Beschränkung der Grösse der Gästegruppen und die Sitzpflicht bei Konsumation aufgehoben. Der Abstand zwischen den Gästegruppen ist auch hier einzuhalten. Draussen müssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden.

- Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird. Auf die in der Konsultationsfassung vorgeschlagene Beschränkung auf 250 Personen und die Erhebung von Kontaktdaten wird verzichtet. Wie bei allen Einrichtungen, deren Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt sind, entfällt die Maskenpflicht.

Veranstaltungen mit Zertifikat: Ohne Maske, ohne Beschränkungen

Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen. Es können also bereits ab dem 26. Juni wieder Veranstaltungen mit mehr als 10'000 Personen stattfinden, und die Kapazität kann voll genutzt werden. In einem Schutzkonzept muss unter anderem festgelegt werden, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird. Veranstaltungen ab 1'000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung.

Veranstaltungen ohne Zertifikat

Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt:

- Wenn das Publikum sitzt, können maximal 1'000 Besucherinnen und Besucher teilnehmen, drinnen wie draussen.

- Wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, dann können drinnen maximal 250 und draussen maximal 500 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden.

- Die Kapazität der Örtlichkeit kann bis zu zwei Dritteln genutzt werden – drinnen wie draussen.

- Drinnen gilt: Maskenpflicht und Konsumation nur in Restaurationsbereichen; am Sitzplatz nur, wenn die Kontaktdaten erhoben werden.

- Draussen gilt: keine Maskenpflicht.

- Veranstaltungen und Konzerte, an denen die Besucherinnen und Besucher tanzen, sind verboten.

Private Veranstaltungen: innen 30, aussen 50

An privaten Veranstaltungen können sich weiterhin höchstens 30 Personen in privaten Innenräumen und höchstens 50 Person in Aussenbereichen treffen.

Messen: Keine Kapazitätsbeschränkung

Das Verbot für Messen mit weniger als 1'000 Personen in Innenräumen wird aufgehoben. Zudem wird auch bei Messen auf Kapazitätsvorgaben verzichtet, unabhängig von der Besucherzahl oder von der Beschränkung auf Personen mit Covid-Zertifikat. Für Messen ohne Zertifikat gilt Maskenpflicht in Innenräumen und Konsumation nur im Restaurantbereich.

Kultur ohne Maske

Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben. Keine Unterscheidung zwischen Profis und Laien.

Quelle / Mehr:

https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/aktuelles/nsb-news.msg-id-84127.html

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