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THEMEN: WAHRHEIT, ANHÖRUNGSPFLICHT, PRIVATSPHÄRE, IDENTIFIZIERUNG

THEMEN: WAHRHEIT, ANHÖRUNGSPFLICHT, PRIVATSPHÄRE, IDENTIFIZIERUNG

15.07.2021 Schweizer Presserat: Stellungnahmen 43/2021, 44/2021 und 45/2021


Presserat rügt "Basler Zeitung": Den Angeschossenen nicht angehört (Stellungnahme 43/2021)

Dokument:

43_2021_Fricker_c_Basler_Zeitung_Stn.pdf
PDF - 81 kB

Parteien: Fricker c. "Basler Zeitung"

Themen: Wahrheit / Anhören bei schweren Vorwürfen

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung:

Der Schweizer Presserat heisst eine Beschwerde des reformierten Kurators Markus Fricker gegenüber der "Basler Zeitung" ("BaZ") teilweise gut. Die "BaZ" hatte am 26. August 2020 den Artikel "Das orchestrierte Kirchentheater des Kurators" publiziert. Darin wurden schwere Vorwürfe gegen den von der Reformierten Landeskirche Baselland eingesetzten Mediator Fricker erhoben. Fricker habe aktiv auf die Absetzung von Pfarrer Nico Rubeli hingewirkt, die Ersatzwahl der Kirchenpflege verhindert, die Meinungsbildung in der Kirchgemeinde Biel-Benken manipuliert und könne als "Lohn" sein Kurator-Amt bis mindestens Ende 2020 ausüben. Zu diesen Vorwürfen hätte die Redaktion Fricker anhören und Stellung nehmen lassen müssen. Weil sie das unterliess, rügt der Presserat die "BaZ" wegen Verletzung der Anhörungspflicht des Journalistenkodex.

Nicht verletzt hat die "Basler Zeitung" hingegen die Wahrheitspflicht gemäss Kodex. Zwar ist der Bericht recht polemisch und lässt an einigen Stellen offen, welche Quellen seine Aussagen stützen. Doch dürfen Medienberichte laut Presserat auch einseitige Parteidarstellungen wiedergeben, weil sie damit dem Interesse der Öffentlichkeit an kontroversen Informationen dienen, gerade bei Konflikten. Der "BaZ"-Artikel basiert auf Eindrücken des Journalisten von der Versammlung der Kirchgemeinde am 15. August 2020 und auf Recherchen. 

Presserat rügt "Prime News" Basel: Der Vorwurf "Judenhass" ist wahrheitswidrig (Stellungnahme 44/2021)

Dokument:

44_2021_X_c_Prime_News_Stn.pdf
PDF - 76 kB

Parteien: X. c. "Prime News"

Thema: Wahrheit

Beschwerde gutgeheissen

Zusammenfassung:

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen das Basler Online-Medium "Prime News" gutgeheissen und dieses gerügt. Das Portal hatte die BDS-Bewegung als antisemitisch bezeichnet; BDS steht für Boykott, Desinvestition, Sanktionen gegen Israel. Und einen Zusatztext so getitelt: "Dafür steht BDS: Alter Judenhass in neuen Schläuchen". Hier brachte der Journalist das Verhalten der BDS mit der Judenverfolgung durch die Nationalsozialisten und dem Kaufboykott gegen Jüdinnen und Juden im Dritten Reich in Verbindung.

Dagegen erhob ein Mitglied von BDS Beschwerde: Die Bewegung als antisemitisch zu bezeichnen, sei falsch. Insbesondere sei der Konsumboykott der BDS nicht mit dem Judenboykott durch die Nazis vergleichbar.

Der Presserat entschied nun, dass "Prime News" das Wahrheitsgebot des Journalistenkodex verletzt hat. Einerseits weil der Artikel wahrheitswidrig Parallelen zwischen dem Judenhass der Nazis und den Aktivitäten der BDS zog. Dann aber auch, weil der Journalist es versäumte, den schweren Vorwurf des Antisemitismus durch gewichtige Gegenstimmen von Experten und Institutionen zu relativieren.

Nicht zu klären hatte der Presserat, ob die BDS nun antisemitisch ist oder nicht. Das Gremium hatte nur zu beurteilen, ob der Journalist wahrheitsgetreu über die BDS sowie deren Haltung und Ziele berichtet hat.

Auch ein Balkon zählt zur Privatsphäre: Presserat heisst zwei Beschwerden gut (Stellungnahme 45/2021)

Dokument:

45_2021_fairmedia_c_Blickch_und_20Min_Stn.pdf
PDF - 91 kB

Parteien: Fairmedia c. "Blick" und "20 Minuten"

Themen: Privatsphäre / Identifizierung

Beschwerden gutgeheissen

Zusammenfassung:

Der Presserat heisst je eine Beschwerde gegen "20 Minuten" und "Blick" gut. Beide Medien berichteten über ein Tötungsdelikt in Buchs (SG), wobei eine junge Mutter mutmasslich durch ihren Partner ermordet wurde. Im Rahmen ihrer Berichterstattung veröffentlichten "Blick" und "20 Minuten" Fotos des Deliktorts. Die Bilder zeigen das Gebäude, in dem sich im Erdgeschoss eine Pizzeria und im ersten Stock die Wohnung des Paares befindet. Beide Medien machten publik, dass der Mann in der Pizzeria arbeitete und nannten die Strasse, an der sie liegt. Dadurch ist für Dritte der Wohn- und Arbeitsort des Mannes rasch erschliessbar. Der Presserat rügt diese identifizierende Berichterstattung.

Ebenfalls erachtet der Presserat die Privatsphäre als verletzt. "Blick" publizierte eine Aufnahme durch die verglaste Eingangstüre des Deliktorts. Auf dem abgebildeten Flur sind private Gegenstände zu sehen. "20 Minuten" veröffentlichte ein Foto des Balkons, der von der Strasse aus nicht einsehbar ist. In beiden Fällen kommt der Presserat zum Schluss, dass sowohl der Eingangsbereich als auch der Balkon zum Privatbereich der Betroffenen gehört.

ots

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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