BÜRO DLB - IDEE-REALISATION-KOMMUNIKATION
Daniel Leutenegger, Rathausgasse 18, CH-3011 Bern, www.ch-cultura.ch

BÜRO DLB - IDEE-REALISATION-KOMMUNIKATION
Daniel Leutenegger
Rathausgasse 18
CH-3011 Bern
E-Mail
www.ch-cultura.ch.ch

THEMEN: ANHÖRUNG BEI SCHWEREN VORWÜRFEN, WAHRHEITSPFLICHT, QUELLENBEARBEITUNG, DISKRIMINIERUNGSVERBOT

THEMEN: ANHÖRUNG BEI SCHWEREN VORWÜRFEN, WAHRHEITSPFLICHT, QUELLENBEARBEITUNG, DISKRIMINIERUNGSVERBOT

12.11.2021 Zwei aktuelle neue Stellungnahmen des Schweizer Presserates


Presserat weist Beschwerde gegen Artikelserie ab: "heidi.news" berichtete korrekt über die Affäre Bouvier/Rybolovlev (Stellungnahme 67/2021)

Dokument:

67_2021_X_c_heidinews_Stn.pdf
PDF - 72 kB

Parteien: X. c. "heidi.news"

Themen: Wahrheit / Anhörung bei schweren Vorwürfen

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung:

Der Schweizer Presserat weist eine Beschwerde gegen "heidi.news" ab. Vom 22. Februar bis zum 4. März 2020 veröffentlichte dieses Medium eine Reihe von Artikeln über den Rechtsstreit zwischen dem Genfer Kunsthändler Yves Bouvier und dem russischen Milliardär Dmitry Rybolovlev.

Der Beschwerdeführer behauptet, die Serie verleumde Yves Bouvier und enthalte zahlreiche Verstösse gegen den Journalistenkodex, so das Versäumnis, nach der Wahrheit zu suchen, die übermässige Verwendung anonymer Quellen und das Versäumnis, Bouvier zu schwerwiegenden Anschuldigungen anzuhören.

Der Presserat erinnert in seinem Entscheid daran, dass er kein Gericht ist. Es ist daher nicht seine Aufgabe, über den potenziell verleumderischen Charakter eines Artikels oder einer Artikelserie zu entscheiden.

Der Presserat befindet, "heidi.news" könne aufgrund seiner zahlreichen Quellen und der vielen belegten Zeugenaussagen nachweisen, tatsächlich nach der Wahrheit gesucht zu haben. Im Übrigen hat Yves Bouvier seinen Standpunkt darlegen können: Die Journalisten haben ihn mehrfach direkt befragt, was der Beschwerdeführer nicht bestreitet, und die Artikelserie gibt seine Antworten wieder. Schliesslich diente die Wahrung der Anonymität der Quellen tatsächlich einem überwiegenden öffentlichen Interesse.

Presserat rügt "Basler Zeitung": Unkorrekter Titel und unsorgfältig mit Daten hantiert (Stellungnahme 66/2021)

Dokument:

66_2021_X_c_BaZ_Stn_final.pdf
PDF - 97 kB

Parteien: X. c. "Basler Zeitung"

Thema: Wahrheitspflicht / Quellenbearbeitung / Diskriminierungsverbot

Beschwerde grösstenteils gutgeheissen

Zusammenfassung:

Der Schweizer Presserat rügt Titel und Quellenbearbeitung der "Basler Zeitung (BaZ)" in einem Artikel über die Bettenbelegung in Basler Spitälern und die Nationalität der Intensivpatienten. "70 Prozent Migranten in den Spitalbetten" lautete der Titel. Die Zeitung schrieb, laut Pflegefachleuten belegten überdurchschnittlich viele Corona-Patienten mit Migrationshintergrund die Intensivstationen. Die "BaZ" stellte somit einen Zusammenhang zwischen Migration und hohen Infektionszahlen her. Gleichzeitig betonte sie, es gebe hierzu keine offiziellen Zahlen.

Tatsachenbehauptung ungenügend belegt

Der Titel "70 Prozent Migranten in den Spitalbetten" ist gemäss Presserat nicht genügend belegt. Der Artikel beruht bezüglich der aktuellen Zahlen auf einer einzigen Quelle. Der Hinweis, dass sich viele Personen des Gesundheitspersonals bei der Redaktion gemeldet hätten, kann unmöglich als zweite Quelle oder gar als Bestätigung des hohen Anteils betrachtet werden. Die "BaZ" hat mit dem Titel somit gegen die Wahrheitspflicht des Journalistenkodex verstossen.

Unsorgfältig recherchiert

Betreffend die Recherche stellt der Presserat fest, dass im Artikel einmal von "Neuinfektionen" ausgegangen wird, ein andermal von "Patienten auf der Intensivstation", oder auch ganz allgemein von "Corona-Patienten" oder "Patienten auf der Corona-Station" die Rede ist. Eine solche Gegenüberstellung diffus umschriebener Zahlen lässt laut Presserat keine verlässlichen Rückschlüsse zu. Die hohe gesellschaftliche Relevanz des Themas, die damit verbundenen Gefahren und Ängste und die Komplexität der Materie hätten jedoch besondere Sorgfalt verlangt. Die "BaZ" hat daher auch gegen die Richtlinie zur Quellenbearbeitung verstossen.

Den Vorwurf der Diskriminierung von Migranten sieht der Presserat nicht als begründet. Es muss möglich sein, die Ansteckung von Personen mit Migrationshintergrund, etwa aufgrund von Reisen, zu thematisieren.

ots

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

#SchweizerPresserat #heidinews #YvesBouvier #DmitryRybolovlev #BaZ #BaslerZeitung #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

 

Zurück zur Übersicht