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"AN DER GRENZE DES ZULÄSSIGEN"

"AN DER GRENZE DES ZULÄSSIGEN"

04.05.2021 Schweizer Presserat weist Beschwerde von Heidi Mück ab: "Basler Zeitung" entgeht einer Rüge knapp (Stellungnahme 29/2021)


Dokument:

29_2021_Mueck_c_BaZ_Stn.pdf PDF - 101 kB

Parteien: Mück c. "Basler Zeitung"

Thema: Wahrheitspflicht

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung:

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde der Basler Politikerin Heidi Mück gegen die "Basler Zeitung (BaZ)" knapp abgewiesen.

Mück hatte die Verletzung der Wahrheitspflicht des Journalistenkodex moniert. Die Beschwerdeführerin rügte, dass die "BaZ" ihr zu Unrecht eine nähere Affiliation zur BDS (Boykott, Desinvestition und Sanktionen gegen Israel) unterstellt habe. Die Zeitung bestritt das und wies darauf hin, sie habe im Onlineartikel verschiedene Belege eingearbeitet, welche ihre Darstellungen belegen würden. Zudem habe sie sämtliche Argumente Mücks berücksichtigt.

Der Presserat vertritt die Auffassung, dass die Beschwerdeführerin zwar als Person der Öffentlichkeit und als Politikerin damit rechnen muss, dass in der Vergangenheit Liegendes erneut aufgegriffen wird. Dennoch misst der Artikel der "Basler Zeitung" Vergangenem sehr grosse Relevanz zu und geht mit der Zuschreibung einer "tieferen Affiliation" Mücks zur BDS an die Grenze des Zulässigen. Deshalb erachtet der Presserat das Wahrheitsgebot als nur knapp nicht verletzt.

ots

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
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Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
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