IM HERBST 2023 SOLL DAS SCHLOSS AARWANGEN SEINE TORE ALS BEGEGNUNGSZENTRUM FÜR GESCHICHTE, KULTUR UND WIRTSCHAFT ÖFFNEN
26.11.2021 Das mehr als 800-jährige Schloss Aarwangen (Bild) wird vom Sitz der Obrigkeit zu einem Begegnungsort im Oberaargau. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat bereits die Widmungsurkunde an die Stiftung Schloss Aarwangen und einen Beitrag an die dringendsten Investitions- und Unterhaltskosten genehmigt. Dieser Tage fand nun die symbolträchtige Schlüsselübergabe statt. Die am 3. November 2020 gegründete Stiftung Schloss Aarwangen will sich um den Erhalt und die Pflege der historischen Schlossanlage kümmern und diese mit dem Oberaargauer Zentrum für Wirtschaft, Kultur und Geschichte öffentlich zugänglich machen und mit kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen beleben.
Bild: Schloss Aarwangen, 1857 - Bild: British Library HMNTS 10196.f.19. - Public domain - Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:JAHN(1857)_p29_AARWANGEN.jpg
Der Kanton Bern benötigt das Schloss Aarwangen seit längerer Zeit nicht mehr als Verwaltungsgebäude. Zusammen mit der Stiftung Schloss Aarwangen suchte er deshalb nach einer regional gut verankerten Lösung für das Schloss. Die Stiftung will im historischen Gebäude einen Begegnungsort für die Bevölkerung und Wirtschaft der Region Oberaargau schaffen. Der Kanton überlässt das Schloss unentgeltlich der Stiftung und leistet einen Beitrag von maximal 674'000 Franken an die dringendsten Investitions- und Unterhaltskosten. Damit unterstützt der Kanton insbesondere den Einbau eines Waren- und Personenlifts durch die Stiftung sowie dringende Unterhaltsarbeiten, welche ohnehin ausgeführt werden müssten.
Schloss bleibt öffentlich zugänglich
Im Gegenzug hat sich die am 3. November 2020 gegründete Stiftung verpflichtet, die gesamte Schlossanlage im Sinne des Denkmalschutzes zur erhalten und zu pflegen. Auch die Investitions- und Unterhaltsarbeiten werden in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege und dem Archäologischen Dienst des Kantons Bern umgesetzt. Das Schloss muss zudem der Öffentlichkeit zugänglich sein. Sollte die Stiftung dereinst aufgelöst oder liquidiert werden, fällt das Schloss an den Kanton zurück.
Von den weiteren Schlössern, die der Kanton als Folge der Justizreform und der Reform der dezentralen Verwaltung nicht mehr braucht, sind für die Schlösser Belp, Blankenburg, Burgdorf, Laupen, Schlosswil und Schwarzenburg bereits vergleichbare Lösungen gefunden worden.
cp
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